Seitenbereiche
Keinen Durchblick bei Ihren Finanzen?
Wir sind gerne für Sie da!
Inhalt

Arbeiten in den Ferien

Illustration - Illustration

Ferialarbeiter

Ferialarbeiter bzw. -angestellte sind Schüler und Studenten, die im Sommer arbeiten, um Geld dazuzuverdienen. Sie werden in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt und müssen daher beim Krankenversicherungsträger angemeldet werden.

Die Anmeldung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen. Übersteigt das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze von € 405,98 pro Monat (Wert 2015), muss der Ferialarbeiter voll pflichtversichert (Kranken-, Unfall-, Pensions-und Arbeitslosenversicherung) werden. ACHTUNG: Entsprechende Vorschriften des relevanten Kollektivvertrages beachten (z. B. Mindestlohn).

Als Dienstnehmer gilt jeder, der zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet ist, Weisungen bezüglich Arbeitszeit, Arbeitsort und sein arbeitsbezogenes Verhalten erhält, einer diesbezüglichen Kontrolle unterliegt und organisatorisch in den Betrieb eingegliedert ist.

Auch für Ferialarbeiter und -angestellte gelten die jeweiligen lohngestaltenden (kollektivvertraglichen) Regelungen. Die SV-Beiträge sind vom gebührenden Entgelt und von den Sonderzahlungen zu berechnen. Sobald der Ferialarbeiter länger als einen Monat beschäftigt wird, sind auch die Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge zu entrichten. Bei der Anmeldung muss angegeben werden, dass es sich um Ferialarbeiter und -angestellte handelt.

„echte“ Praktikanten

Schüler, die im Rahmen ihrer Ausbildung Pflichtpraktika absolvieren müssen und dafür kein Entgelt erhalten, werden als echte Praktikanten bezeichnet. In manchen Fachrichtungen müssen Hochschulabsolventen noch ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, wie z. B. bei Rechts- oder Unterrichtspraktikanten oder Psychologen in Ausbildung zum klinischen Psychologen.

Für sie gelten spezielle Regelungen. Auch hier sind jedoch immer die Bestimmungen im Kollektivvertrag zu beachten.

Stand: 29. Juni 2015

Bild: Robert Kneschke - Fotolia.com

Über uns

Böck & Kus – Wirtschaftstreuhänder SteuerberatungsgmbH ist Ihr Steuerberater im 13. Bezirk Wien/Hietzing. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.