Welche steuerlichen Maßnahmen plant die neue Regierung?
Am 27.2.2025 hat die neue Regierung ihr Regierungsprogramm für den Zeitraum 2025 – 2029 präsentiert. Das Regierungsprogramm sieht im Kapitel „Steuern/Finanzen“ neben Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, Entbürokratisierung und Vereinfachung auch viele steuerliche Anreize vor. Die nachfolgende Übersicht bietet auszugsweise einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen im Bereich der Unternehmens- und Personenbesteuerung:
- Erweiterte steuerliche Begünstigungen für Überstunden bzw. Zuschläge ab 2027
- Erhöhung der Attraktivität des Zuverdiensts im Rahmen der Alterspension durch Befreiungen im Bereich der Sozialversicherung sowie einer reduzierten Steuerbelastung (25 % Abzugsteuer endbesteuert) ab 2026
- Verbesserte steuerfreie Mitarbeiterprämie bis € 1.000,00 pro Mitarbeiter ab 2025 bzw. 2026
- Erhöhung der Basispauschalierung inkl. Vorsteuerpauschale zuerst auf € 320.000,00 sowie 13,5 % und ab 2026 auf € 420.000,00 sowie 15 %
- Anpassung der Luxustangente auf € 55.000,00 (2027) und dann € 65.000,00
- Befreiung N1/Klein-Lkws von der NoVA ab 1.7.2025 inkl. Heimfahrregelung
- Dauerhafte Anhebung des Grundfreibetrages ab 2027 von 15 % bis € 33.000,00 auf 15 % von € 50.000,00
- Aussetzung eines Drittels der Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifes (kalte Progression)
- Anhebung des Freibetrages (aktuell € 620,00) im Rahmen der Besteuerung der sonstigen Bezüge (13. und 14. Bezug)
- Evaluierung der Höhe der Steuerbefreiungen für Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, z. B. bei Betriebsveranstaltungen sowie steuerfreien Mitarbeitergutscheinen
- Anhebung des Veräußerungsfreibetrags bei Betriebsübergaben ab 2027 von aktuell € 7.300,00 auf € 45.000,00 sowie Entfall des „Berufsverbots“ für die Nutzung des Hälftesteuersatzes im Zuge einer Betriebsaufgabe
- Effektivere Erfassung von Widmungsgewinnen im Rahmen der Immobilienertragsteuer
- Geplante Reduktion der Lohnnebenkosten durch stufenweise Senkungen über den FLAF (Familienlastenausgleichsfonds)
Neben den dargestellten Vorhaben ist im Rahmen der sonstigen steuerlichen Maßnahmen noch besonders auf den geplanten Entfall der Grunderwerbsteuer sowie der sonstigen Nebengebühren im Zusammenhang mit dem Erwerb des ersten Eigenheims (Kapitel „Leistbares Wohnen“) hinzuweisen.
Stand: 27. April 2025
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