Kinderbetreuung macht ein Arbeitszimmer zu Hause nicht notwendig!
- Steuernews für KlientenFür einen Heimarbeitsplatz zum Zweck der Kinderbetreuung ist der Abzug aber nicht möglich.
Für einen Heimarbeitsplatz zum Zweck der Kinderbetreuung ist der Abzug aber nicht möglich.
Die Kosten für ein im Wohnungsverband liegendes Arbeitszimmer sind nur dann als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn ...
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