Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?
- Steuernews für KlientenAufbewahrungsfristen für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere
Aufbewahrungsfristen für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere
Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
Die Überprüfung des signierten Jahresbeleges ist verpflichtend.
Ein Beleg einer Registrierkasse hat laut Bundesabgabenordnung bestimmte Mindestangaben zu enthalten.
Schon seit 1.1.2016 besteht die generelle Belegerteilungspflicht für Unternehmer.
Zur Frage, ob und welche Steuern bei der Veranstaltung eines Schulballs anfallen, hat das Finanzministerium eine aktuelle Information zur Verfügung gestellt.
Ab 1.1.2016 müssen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes für jede empfangene Barzahlung einen Beleg ausstellen.
Wie lange müssen Sie Ihre Buchhaltungsbelege aufbewahren?
Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
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