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Belege: News zum Thema

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

- Steuernews für Klienten

Aufbewahrungsfristen für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere

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Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

- Steuernews für Klienten

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

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Nicht vergessen am Jahresende: Jahresbeleg der Registrierkasse ausdrucken und prüfen!

- Steuernews für Klienten

Die Überprüfung des signierten Jahresbeleges ist verpflichtend.

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Was bedeutet „Handelsübliche Bezeichnung“ für den Registrierkassenbeleg?

- Steuernews für Klienten

Ein Beleg einer Registrierkasse hat laut Bundesabgabenordnung bestimmte Mindestangaben zu enthalten.

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Inhalt der Registrierkassenbelege ab 1. April 2017

- Steuernews für Klienten

Schon seit 1.1.2016 besteht die generelle Belegerteilungspflicht für Unternehmer.

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Steuern für einen Maturaball?

- Steuernews für Klienten

Zur Frage, ob und welche Steuern bei der Veranstaltung eines Schulballs anfallen, hat das Finanzministerium eine aktuelle Information zur Verfügung gestellt.

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Belegerteilungspflicht

- Steuernews für Klienten

Ab 1.1.2016 müssen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes für jede empfangene Barzahlung einen Beleg ausstellen.

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Welche Unterlagen dürfen vernichtet werden?

- Steuernews für Klienten

Wie lange müssen Sie Ihre Buchhaltungsbelege aufbewahren?

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Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

- Steuernews für Vermieter

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

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Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

- Steuernews für Vermieter

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

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Belegerteilungspflicht gilt auch für Vermieter

- Steuernews für Vermieter

Seit Jahresbeginn trifft auch die Vermieter die Einzelaufzeichnungs- und die Belegerteilungspflicht.

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Über uns

Böck & Kus – Wirtschaftstreuhänder SteuerberatungsgmbH ist Ihr Steuerberater im 13. Bezirk Wien/Hietzing. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

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