Neuregelung der Grunderwerbsteuer ab 1.1.2016
- Steuernews für KlientenKünftig ist bei allen Übertragungen grundsätzlich der Wert der Gegenleistung mindestens der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage.
Böck & Kus – Wirtschaftstreuhänder SteuerberatungsgmbH ist Ihr Steuerberater im 13. Bezirk Wien/Hietzing. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
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