Energiekostenpauschale 2 (für 2023) für Kleinunternehmen bis 8.8.2024 beantragen!
- Steuernews für KlientenAnsuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 einzubringen.
Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 einzubringen.
€ 410,00 werden im 3. Quartal 2024 gutgeschrieben.
Die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen wurde veröffentlicht. Im Folgenden finden Sie dazu einige Eckpunkte.
Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale sind nur mehr bis zum 30. November 2023, 18:00 Uhr einzubringen.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige ausgewählte Eckpunkte aus der sehr umfangreichen Richtlinie.
Der Energiekostenzuschuss II für Unternehmen umfasst Mehraufwendungen für Energie im Zeitraum 1.1.-31.12.2023.
Krankenversicherte Neue Selbständige erhalten eine Beitragsgutschrift.
Auch Kleinunternehmen sehen sich mit Kostenbelastungen auf Grund steigender Energiepreise konfrontiert.
Anlagen im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern können vom Investitionsfreibetrag ausgeschlossen sein.
Auf der Homepage des Austria Wirtschaftsservice wurde die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss 1 für Unternehmen veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat Informationen zu dieser Energiekostenpauschale veröffentlicht. Im Folgenden dazu einige wesentliche Eckpunkte.
Auch für das 4. Quartal 2022 wird es einen Energiekostenzuschuss geben
Weitere Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen möglich
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige ausgewählte Eckpunkte aus der sehr umfangreichen Richtlinie
Laut aws ist eine verpflichtende Voranmeldung für Unternehmen über den Fördermanager auf der aws-Homepage ab Montag, 7.11.2022 bis 28.11.2022 möglich
Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
Unterstützung für energieintensive Unternehmungen
Neue Regelungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2022
Maßnahmenpaket gegen steigende Energiekosten und Teuerung verabschiedet
Eine erhebliche Betroffenheit muss glaubhaft gemacht werden werden
Vor dem Jahreswechsel ist die Belastung bei jedem sehr groß.
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