Was ändert sich steuerlich bei Gebäudeabschreibung und -sanierung?
- Steuernews für KlientenBeschleunigte Abschreibung, Erweiterung der vorzeitigen Abschreibung, Öko-Zuschlag.
Beschleunigte Abschreibung, Erweiterung der vorzeitigen Abschreibung, Öko-Zuschlag.
Überblick über die wesentlichen Änderungen im Zusammenhang mit Gebäudeentnahmen.
Wie berichtet kann unter Beachtung bestimmter Voraussetzung für Gebäude, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, eine beschleunigte Abschreibung (AfA) in Anspruch genommen werden.
Mit einer Neuerung im Konjunkturstärkungsgesetz kann unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen für Gebäude, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, eine beschleunigte Abschreibung (AfA) in Anspruch genommen werden.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Begutachtungsentwurf des Konjunkturstärkungsgesetzes (KonStG 2020) versandt.
Der Begriff „Großreparatur“ wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung genauer definiert.
Im Zuge der Steuerreform wurde die Absetzung für Abnutzung für betrieblich genutzte Betriebsgebäude einheitlich mit 2,5 % festgesetzt.
Private Grundstücksveräußerungen sind von der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) befreit.
Neu ab 1.9.2012: Beim Mieten von Geschäftsräumen wird der Vorsteuerabzug eingeschränkt.
Beschleunigte Abschreibung, Erweiterung der vorzeitigen Abschreibung, Öko-Zuschlag.
Mit einer Neuerung im Konjunkturstärkungsgesetz kann unter Beachtung bestimmter Voraussetzung für Gebäude, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, eine beschleunigte Abschreibung (AfA) in Anspruch genommen werden.
Bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, können ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden.
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