Was ist bei coronabedingten Beitragsrückständen bei der Gesundheitskasse bis 30.9.2022 zu beachten?
- Steuernews für KlientenMit 30.9.2022 läuft nun die erste Phase der Ratenvereinbarung aus
Mit 30.9.2022 läuft nun die erste Phase der Ratenvereinbarung aus
Die Frist für die Begleichung von coronabedingten Beitragsrückständen aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 endete wie bereits berichtet am 30.6.2021.
Ab 1. Juli 2020 wird die Prüfung lohnabhängiger Abgaben wieder gemeinsam von der Österreichischen Gesundheitskasse und der Finanzverwaltung durchgeführt.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert auf ihrer Homepage.
Böck & Kus – Wirtschaftstreuhänder SteuerberatungsgmbH ist Ihr Steuerberater im 13. Bezirk Wien/Hietzing. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
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