Wie ist bei Vermietungen der Grundanteil für die Abschreibung zu berücksichtigen?
- Steuernews für VermieterBei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, können ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden.