Was ist bis zum 30.9.2023 von Unternehmern besonders zu beachten?
- Steuernews für KlientenVorsteuerrückerstattung, Bilanzveröffentlichung, Vorauszahlungen und Anspruchsverzinsung.
Vorsteuerrückerstattung, Bilanzveröffentlichung, Vorauszahlungen und Anspruchsverzinsung.
Nochmalige coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen
Eine verlängerte Frist für die Offenlegung und Aufstellung von Jahresabschlüssen wurde beschlossen.
Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch offenlegen.
In Österreich wurde nun die Restrukturierungsordnung (ReO) rückwirkend mit 17.7.2021 in Kraft gesetzt.
Vorsteuerrückerstattung aus EU-Ländern Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen für 2020 innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen.
Kapitalgesellschaften haben ihre Jahresabschlüsse binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch offenzulegen.
Am 30.9. jeden Jahres laufen für Steuerpflichtige bestimmte Fristen ab.
Der 30.9. ist aus steuerlicher Sicht ein wichtiges Datum, da wichtige Fristen an diesem Tag auslaufen. Einige davon hier im Überblick.
Kapitalgesellschaften müssen einen Jahresabschluss erstellen (gilt auch für GmbH & Co. KG).
Böck & Kus – Wirtschaftstreuhänder SteuerberatungsgmbH ist Ihr Steuerberater im 13. Bezirk Wien/Hietzing. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
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