Neuregelung Fahrtkostenersatz mittels Massenbeförderungsmittel
- Steuernews für KlientenAnwendbarkeit der neuen Fahrtkostenersatzverordnung ab 1. Jänner 2025.

Anwendbarkeit der neuen Fahrtkostenersatzverordnung ab 1. Jänner 2025.
Sind Fahrtkosten dem Grund nach als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig, so gilt dies unabhängig davon, ob das Erfordernis einer Reise erfüllt ist.
Böck & Kus – Wirtschaftstreuhänder SteuerberatungsgmbH ist Ihr Steuerberater im 13. Bezirk Wien/Hietzing. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.