Arbeitnehmer: Was hat sich bei der Pflichtveranlagung geändert?
- Steuernews für KlientenErweiterung und Anpassung der Pflichtveranlagungstatbestände
Erweiterung und Anpassung der Pflichtveranlagungstatbestände
Mit Anfang 2023 ändert sich die Berechnungsweise
Die Lohnsteuerrichtlinien sehen dazu einige Regelungen vor.
Pendlerpauschale, Pendlereuro und Negativsteuer sollen angepasst werden
Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.
Für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Juli 2021 gilt diese Sonderbestimmung der Coronakrise nicht mehr.
Auch wenn man bei geringem Einkommen gar keine Einkommensteuer bezahlt hat, ist in bestimmten Fällen eine Steuergutschrift im Zuge der Veranlagung möglich.
Änderungen im Einkommensteuergesetz
Das Pendlerpauschale und der Pendlereuro können auf Antrag des Arbeitnehmers im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden.
Bisher waren in den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) alle Städte aufgezählt, in denen ein Sachbezug für einen vom Arbeitgeber bereitgestellten Parkplatz anzusetzen war.
Der verbesserte Pendlerrechner ist seit Ende Juni online
Seit Mitte Februar ist auf der neue Pendlerrechner online!
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Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden.
Die Erweiterung des Pendlerpauschales bringt zusätzliche Begünstigungen.
NEU: Das Pendlerpauschale ist keine Voraussetzung für das Jobticket.
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