Muss eine Schenkung gemeldet werden?
- Steuernews für KlientenDas vorsätzliche Unterlassen einer Anzeige kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Das vorsätzliche Unterlassen einer Anzeige kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Bei welcher Höhe der Gegenleistung liegt bei einer gemischten Schenkung noch Unentgeltlichkeit vor?
Aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs
Das vorsätzliche Unterlassen der Anzeige ist eine Finanzordnungswidrigkeit.
Unter die Regelungen zum Schenkungsmeldegesetz fallen keine Erbschaften.
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