Ausweitung der Spendenbegünstigung durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz
- Steuernews für KlientenWelche Änderungen ergeben sich für begünstigte Körperschaften durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz?
Welche Änderungen ergeben sich für begünstigte Körperschaften durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz?
Neuregelung unter anderem zur Spendenabsetzbarkeit geplant.
Wie wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt?
Welchen betraglichen Beschränkungen unterliegt der Spendenabzug für die Ukraine?
Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind somit nicht als Sonder- oder als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden.
Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind somit nicht als Sonder- oder Betriebsausgabe abzugsfähig.
Bestimmte Zahlungen für Sonderausgaben, die seit dem 1.1.2017 getätigt wurden, werden automatisch für die Steuererklärung 2017 erfasst.
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden.
Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten, kann es zu einer pauschalen Nachversteuerung kommen.
Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind daher nicht abzugsfähig.
Beim Crowdfunding finanziert eine große Anzahl von Menschen mit meist geringen Geldbeträgen einzelne Projekte oder Start-up-Unternehmen.
Das Gesetz erlaubt ausdrücklich die Abzugsfähigkeit von Zahlungen in bestimmtem Umfang an bestimmte Einrichtungen.
Um mehr Geld für einen guten Zweck zu sammeln, wird auf Charity-Veranstaltungen häufig eine Versteigerung durchgeführt.
Spenden und Sponsoring dürfen nur unter gewissen Voraussetzungen als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Böck & Kus – Wirtschaftstreuhänder SteuerberatungsgmbH ist Ihr Steuerberater im 13. Bezirk Wien/Hietzing. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
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