Sachbezug aufgrund von Zinsersparnissen ab 2024
- Steuernews für KlientenBei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist ab 2024 zwischen variablen und unveränderlichen Zinssatz zu unterscheiden.
Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist ab 2024 zwischen variablen und unveränderlichen Zinssatz zu unterscheiden.
Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig.
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