Was ist bei elektronischen Rechnungen zu beachten?
- Steuernews für KlientenAls Rechnung im Sinne des UStG gelten auch auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen werden.
Als Rechnung im Sinne des UStG gelten auch auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen werden.
Rechnungen können in elektronischer Form ausgestellt werden, wie z. B. mittels E-Mail oder Web-Download
Die Richtlinien zu den Steuergesetzen erklären den Gesetzestext näher.
Ab 1.1.2014 müssen alle Rechnungen an den Bund elektronisch ausgestellt werden.
Böck & Kus – Wirtschaftstreuhänder SteuerberatungsgmbH ist Ihr Steuerberater im 13. Bezirk Wien/Hietzing. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
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