Einkommensteuer: Änderungen bei Kirchenbeitrag und sonstigen Bezügen
- Steuernews für KlientenAnhebung der Obergrenze für die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages und Anpassung der Freigrenze bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen.
Anhebung der Obergrenze für die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages und Anpassung der Freigrenze bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen.
Neuregelung unter anderem zur Spendenabsetzbarkeit geplant.
Strafen und Geldbußen laut Einkommensteuergesetz
Um Ihre Steuererklärung korrekt erstellen zu können, ist eine Vielzahl von Informationen zu Ihrem Unternehmen und für die Einkommensteuererklärung auch zu Ihrer Person erforderlich.
Bisher erachtete die Finanz eine Ausbildung von 8 bzw. 16 Stunden für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als ausreichend.
Für das Veranlagungsjahr 2017 werden bestimmte Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung erstmals automatisch berücksichtigt.
Böck & Kus – Wirtschaftstreuhänder SteuerberatungsgmbH ist Ihr Steuerberater im 13. Bezirk Wien/Hietzing. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
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