Coronavirus: Wann muss das Entgelt weiter ausbezahlt werden?
- Steuernews für KlientenDie Dienstverhinderung wegen einer Erkrankung am Coronavirus ist arbeitsrechtlich ein normaler Krankenstand.
Die Dienstverhinderung wegen einer Erkrankung am Coronavirus ist arbeitsrechtlich ein normaler Krankenstand.
Kurz vor der Nationalratswahl 2017 wurden im Nationalrat einige Gesetzesänderungen beschlossen, um die arbeitsrechtliche Stellung der Arbeiter an jene der Angestellten anzugleichen.
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