Investitionen: Wie kann man Steuern sparen?
- Steuernews für KlientenGewinnfreibetrag, Investitionsfreibetrag, Forschungsprämie und andere Maßnahmen sollen Investitionen von Unternehmen fördern.
Gewinnfreibetrag, Investitionsfreibetrag, Forschungsprämie und andere Maßnahmen sollen Investitionen von Unternehmen fördern.
Unterschiedliche Berechnungsmethoden können zur Entscheidungsunterstützung herangezogen werden.
Anlagen im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern können vom Investitionsfreibetrag ausgeschlossen sein.
Überblick über den Kerninhalt der Öko-Investitionsfreibetrag-VO.
Gesetzesänderung ermöglicht IFB auch für bestimmte Heizungsanlagen.
Bei der Anschaffung oder Herstellung von neuen Wirtschaftsgütern ist die neue steuerliche Investitionsförderung zu prüfen
Ab 2023 ist auch der Investitionsfreibetrag für Elektroautos lukrierbar
Investitionen: Wie können Unternehmer ab 2023 mit dem Investitionsfreibetrag Steuern sparen?
Nur Abrechnungen die bis zum 30. September 2021 vorgelegt werden unterliegen keiner Abrechnungsfrist.
Neben der Aufstockung des Budgets hat der Nationalrat kürzlich auch Änderungen für die Investitionsprämie beschlossen
Wenn Sie die Investitionsprämie für förderbare Investitionen beantragen möchten, aber bislang noch keinen Antrag gestellt haben, dann besteht jetzt Handlungsbedarf.
Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2020 in elektronischer Form bis Ende Februar 2021 an das Finanzamt melden.
Das Austria Wirtschaftsservice (aws) informiert über eine Erleichterung bei der Investitionsprämie.
Mit Ende Februar endet die Antragsfrist für die Investitionsprämie für Unternehmen in Höhe von 7 % bzw. 14 %.
Die umfangreichen Anhänge der Förderrichtlinie regeln hier viele Details, Beispiele und Voraussetzungen.
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat nun eine umfangreiche Förderrichtlinie veröffentlicht.
Wie bereits berichtet steht Unternehmen eine befristete Prämie für Investitionen zur Verfügung.
Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden.
Das Wirtschaftsministerium hat den Begutachtungsentwurf des Investitionsprämiengesetzes (InvPrG) versandt.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Begutachtungsentwurf des Konjunkturstärkungsgesetzes (KonStG 2020) versandt.
Wer ein Unternehmen führt – egal ob Großkonzern oder Ein-Mann-Betrieb –, möchte seine Produkte oder Leistungen absetzen, Arbeitsplätze schaffen und erhalten und schließlich auch Gewinne erwirtschaften.
Diese allgemeinen Ziele muss jeder einzelne Unternehmer für sich konkretisieren und Strategien zu deren Erreichung festlegen.
Sehr teure Investitionen können die zukünftige Lage des Unternehmens wesentlich beeinflussen.
Die Fassung vom 31.03.2017 der Richtlinie für eine KMU-Investitionszuwachsprämie sieht diese Fördermöglichkeit nun auch für Freiberufler vor.
Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu.
Seit 9.1.2017 kann die KMU-Investitionszuwachsprämie beantragt werden.
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Förderung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in Aussicht gestellt.
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