Haftet der Arbeitgeber für das Pendlerpauschale?
- Steuernews für KlientenDas Pendlerpauschale und der Pendlereuro können auf Antrag des Arbeitnehmers im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden.
Das Pendlerpauschale und der Pendlereuro können auf Antrag des Arbeitnehmers im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden.
Bisher waren in den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) alle Städte aufgezählt, in denen ein Sachbezug für einen vom Arbeitgeber bereitgestellten Parkplatz anzusetzen war.
Der verbesserte Pendlerrechner ist seit Ende Juni online
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