Auftraggeberhaftung: Wichtige Angaben bei der Überweisung
Überweisung an das DLZ
Bei der Überweisung von Haftungsbeträgen an das Dienstleistungszentrum – Auftraggeber Haftung (DLZ-AGH) sind einige wichtige Daten anzugeben.
Verwendungszweck
Die Angaben müssen zeilenweise gemacht werden. Es muss unbedingt eines der drei Kürzel (AGH, AGH-SV, AGH-LSt) angeführt werden. Dadurch wird bekannt gegeben, wofür die Überweisung getätigt wird.
1. Zeile (eines der drei Kürzel)
AGH: Haftungsbeitrag für SV und Finanz
AGH-SV: Haftungsbeitrag nur für SV
AGH-LSt: Haftungsbeitrag nur für Finanz
2. Zeile
AG: Dienstgebernummer – (Name)
3. Zeile
AN: Dienstgebernummer – UID-Nummer. Die UID-Nummer muss angegeben werden.
Falls sie nicht bekannt ist, kann jedoch stattdessen die Finanzamtsnummer samt Steuernummer des beauftragten Unternehmens angegeben werden.
4. Zeile
Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
Onlineüberweisung
Kundendatenfeld: Hier muss immer mit 150 begonnen werden und danach folgt die 9-stellige Dienstgebernummer des Auftragnehmers. Das ermöglicht die elektronische Zuordnung der Zahlung als AGH-Zahlung.
Sammelüberweisung
Das DLZ kann keine Sammelüberweisungen entgegennehmen. Daher muss für jeden Auftragnehmer eine gesonderte Überweisung getätigt werden.
Stand: 13. Oktober 2011
Über uns
Böck & Kus – Wirtschaftstreuhänder SteuerberatungsgmbH ist Ihr Steuerberater im 13. Bezirk Wien/Hietzing. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.