Was ist bei coronabedingten Beitragsrückständen bei der Gesundheitskasse bis 30.9.2022 zu beachten?
- Steuernews für KlientenMit 30.9.2022 läuft nun die erste Phase der Ratenvereinbarung aus
Mit 30.9.2022 läuft nun die erste Phase der Ratenvereinbarung aus
Für die Phase 2 gelten folgende sechs Punkte
Überwiegend COVID-19-bedingte Abgabenrückstände können in angemessenen Raten in zwei Phasen über die Dauer von längstens 36 Monaten entrichtet werden.
Das Zahlungsziel für gestundete Beiträge der Beitragszeiträume Februar bis April 2020 wurde auf den 31. März 2021 verlängert:
Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde bezüglich Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten bei der Finanz auf Grund der Corona-Krise spezielle befristete Regelungen geschaffen.
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